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AGB, Datenschutzerklärung und Impressum

AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hochzeitsfotografien, Fotoreportagen, Fotografien im allgemeinen und die damit zusammenhängenden Dienstleitungen

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1. Anwendbarkeit und Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

1.1.

Beate Oberhauser Fotografie (die Fotografin), erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der  nachfolgenden AGB. Diese gelten auch für alle weiteren Geschäftsbeziehungen, auch wenn nicht direkt darauf hingewiesen wurde.

 

1.2.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung, die eher ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

1.3.

Jede Art der Abweichung oder Ergänzung muss schriftlich festgehalten werden.

 

1.4.

„Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellte Produkte, unabhängig in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (gedruckt, Fotobücher, Online-Galerien oder auf sonstigen Datenträgern etc.).

 

2. Angebot und Vertragsabschluss

 

2.1.

Die Angebote der Fotografin sind – sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden – freibleibend und unverbindlich. Der Auftragstermin wird bei der Angebotslegung für 14 Tage vorgemerkt.

 

2.2.

Die Erteilung eines Auftrags an die Fotografin kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen. Die Fotografin übermittelt dem Auftraggeber nach Erhalt der Zusage einer Hochzeitsreportage eine Auftragsbestätigung, bei der eine Terminreservierungsgebühr in der Höhe von ca. 30% der Auftragssumme berechnet wird. Oder informiert den Auftraggeber über die Ablehnung (Terminüberschneidung oder andere Gründe) des Auftrags. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber die AGB gelesen zu haben und diese zu akzeptieren.

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3. Honorar und Zahlung

 

3.1.

Die Zahlung des vereinbarten Honorars erfolgt laut Auftragsbestätigung oder lt. Vereinbarung. Mit der Auftragsbestätigung und  der Termin Reservierung wird eine Terminreservierungsgebühr von ca. 30% des Rechnungsbetrages fällig. Der Restbetrag von 70% wird bei der Übergabe der Bilder fällig.

 

3.2.

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen auch per E-Mail zu erhalten.

 

3.3.

Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

 

3.5.

Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann die Fotografin eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen.

 

3.6.

Mit dem Auftrag sonstige verbundene Auslagen und Kosten, wie unter anderem Materialkosten, Parkgebühren, Porto, Verpackung sowie Reise- und Hotelkosten sind nicht im Honorar enthalten und sind vom Auftraggeber (gegen Beleg) gesondert zu ersetzen.

 

4. Beendigung des Vertrags

 

4.1.

Nimmt der Auftraggeber von der Durchführung des erteilten Auftrages aus in seiner Spähre liegenden Gründen Abstand, so sind 75% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar zu bezahlen.

 

4.2.

Bereits geleistete Teilzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht an den Auftraggeber zurückerstattet.

 

4.3.

Die Fotografin ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gründen aufzulösen. Von einem wichtigen Grund ist insbesondere dann auszugehen, wenn der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt; berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Vertragspartners bestehen und dieser nach Aufforderung der Fotografin weder die Vorauszahlung noch eine taugliche Sicherheit leistet.

 

5. Verzug, Aufrechnung und Eigentumsvorbehalt

 

5.1.

Die gestellten Rechnungen sind ab Erhalt und ohne Abzug zu bezahlen. Sollten die Rechnungen 30 Tage nach Erhalt immer noch nicht bezahlt sein, gilt dies als Verzug und es beginnt das Mahnverfahren mit 5% p.a. Verzinsung auf das Honorar.

 

5.2.

Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist für Auftraggeber, die Verbraucher sind, nur im gesetzlichen Rahmen und ansonsten nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig.
 

5.3.

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Materialien und sonstige Waren (Online-Galerie, Fotobuch etc.) im Eigentum der Fotografin. Nutzungsrecht geht nicht über.

 

6. Reise- und Hotelkosten, Verpflegung

 

6.1.

An- und Abreisen der Fotografin erfolgen jeweils von dessen Firmensitz. Liegt der Veranstaltungsort im Einzugsgebiet von 50 km (hin und retour) wird kein Kilometergeld verrechnet. Liegt der Auftragsort jedoch weiter als 50 km entfernt, wird hierfür ein Kilometergeld von € 0,50 pro km verrechnet.

 

6.2.

Bei An- und Abreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstandenen Kosten und Spesen für die Reise samt Unterbringung (gegen Beleg) dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und von diesem ersetzt. Eine Übernachtung ist erforderlich, sofern der Auftragsort weiter als 100 km oder 1 Fahrstunde vom Firmensitz der Fotografin entfernt ist.

 

6.3.

Verpflegung und angemessene Pausen werden während des Termins vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

 

7. Ausführung und Vertragspflichten

 

7.1.

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der Fotografen unterliegen. Der Auftraggeber erklärt sich mit dem Stil der Fotografin einverstanden und akzeptiert, dass keinerlei Wunschaufnahmen garantiert werden können. Sofern daher mit dem Auftraggeber keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist die Fotografin hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeorts und der angewendeten optischen und technischen (fotografischen) Mittel.

 

7.2.

Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z.B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden.

 

7.3.

Während des Portraitshootings ist das Fotografieren der Gäste oder anderer Personen nicht gestattet.
 

7.4.

Die Rohdaten verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe der Original-Dateien an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung. Die Fotografin verpflichtet sich nicht, die entstandenen Daten für einen längeren Zeitraum zu archivieren.

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8. Haftung

 

8.1.

Gegen die Fotografin gerichtete Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten verursacht worden ist.

 

8.2.

Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person der Fotografin liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc. Sollte die Fotografin (oder Familienangehörige der Fotografin) auf Grund höherer Gewalt oder besonderer Umstände, die nicht in ihrer Person liegen, wie z.B. plötzliche Krankheit, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. zu dem vereinbarten Auftragstermin verhindert sein wird keine Haftung für daraus resultierende Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. In diesem Fall bemüht sich die Fotografin soweit möglich um einen Ersatz-Fotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht aber nicht.

 

8.3.

Die Fotografin haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten auf einen Computer entstehen, besteht keine Ersatzpflicht.

 

8.4.

Die Fotografin kann den Auftrag zur Gänze oder zum Teil durch Dritte ausführen lassen. Für Dritte haftet die Fotografin nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl.

 

8.5.

Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen – sofern möglich – beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu.

 

8.6.

Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers, die Genehmigung für Fotoaufnahmen, deren Veröffentlichung und Vervielfältigung durch die Fotografin vom Veranstaltungsort einzuholen. Für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligung Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von Personen und deren Veröffentlichung hat der Auftraggeber zu sorgen. Er hält die Fotografin diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich von Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild gemäß § 78 UrhG sowie Verwendungsansprüchen gemäß § 1041 ABGB.

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8.7.

Sofern von fotografierten Personen unter Hinweis auf deren Persönlichkeitsrecht eine Verwendung einzelner Bilder untersagt wird, erhöht sich der Vertragspreis infolge der erhöhten Abwicklungsaufwendungen um 20%.

 

9. Lieferung und Gewährleistung

 

9.1.

Die Fotografin liefert ihre Arbeit innerhalb von 6 Wochen nach dem Auftragstermin in einer Online-Galerie oder auf einem USB-Stick.

 

9.2.

Die Auswahl der Fotos, die zur Vertragserfüllung geliefert werden, erfolgt von der Fotografin. Es besteht kein Recht auf Übergabe sämtlicher hergestellter Fotodateien.

 

9.3.

Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Sollte die gelieferte Ware Mängel aufweisen, so ist sie an die Fotografin unter Anführen des Mangels auf eigene Gefahr und Kosten zurückzusenden. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Gewährleistungsrechtes.

 

9.4.

Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar (7.1.) Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Auch dies sind keine Mängel.

 

10. Urheberrechtliche Bestimmungen

 

10.1.

Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte bleiben bei der Fotografin ist gleich Lichtbildherstellers (§§1,2 Abs. 2, 73ff UrhG). Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Auftraggeber erwirbt nach vollständiger Bezahlung (3.2.) des Honorars ein ausschließlich auf den privaten Gebrauch eingeschränktes Nutzungs- und Vervielfältigungsrecht. Im Zusammenhang mit Fotos, die der Öffentlichkeit – auch insbesondere im Internet oder andere Medien – veröffentlicht werden, ist ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht der Fotografin (Namensnennung) anzuführen .

 

10.2.

Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Fotos der Fotografin oder deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Wettbewerben, bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch diese.

10.3.

Jegliche Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Fotografin. Ansonsten sind Änderungen der Fotodateien (Bildbearbeitung, Ausschnitts-Änderung, u.a.) untersagt.

 

10.4.

Die Fotografin darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.). Der/die Auftraggeber erteilen hierzu mit Vertragsunterzeichnung ihr ausdrückliches Einverständnis. Wird dieses Einverständnis bei Vertragsabschluss ausdrücklich nicht erteilt, besteht für die Fotografin die Notwendigkeit der Eigenwerbung durch aktuelle Hochzeitsfotos aus anderen Aufträgen. Für diesen erhöhten Aufwand gilt ebenfalls die zuvor schon vereinbarte Erhöhung des Auftragswerts um 20% der Vertragssumme.

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Beate Oberhauser Fotografie, Tel.: 0699 10904251 oder Mail: beate.oberhauser@gmx.at

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Beate Oberhauser

Juchartstraße 21

6971 Hard

Vorarlberg 

 

 

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